Keine schuldbefreiende Wirkung bei fehlerhafter Auszahlung auf ein nicht autorisiertes Konto durch die Finanzbehörde
Leitsatz
Solange die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, kann die Finanzbehörde mangels entgegenstehender Anhaltspunkte für eine
andere Tilgungsabsicht des zahlenden Ehegatten davon ausgehen, dass die Zahlung der Einkommensteuer für Rechnung beider Ehegatten
als Gesamtschuldner bewirkt worden ist.
Der Erstattungsbetrag ist auch dann zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen, wenn die zugrunde liegenden Vorauszahlungen nur
auf Einkünften eines der Ehegatten beruhten und sie ausschließlich von dessen Bankkonto geleistet wurden.
Die Bestimmung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG ermächtigt nicht zu einer von der in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung
angegebenen Bankverbindung abweichenden schuldbefreienden Auszahlung des einem Ehegatten zustehenden hälftigen Anteils an
dem Erstattungsanspruch auf ein nachträglich von dem anderen Ehegatten benanntes Konto.
Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 268 Nr. 9 BB 2011 S. 1301 Nr. 21 EFG 2011 S. 1302 Nr. 15 SAAAD-83864
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.05.2010 - 4 K 3880/09 AO
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