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Vereinbarkeit der Besteuerung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach dem DBA-Frankreich mit dem EG-Recht
— Eine Analyse der in der EuGH-Rechtssache C-336/96 aufgeworfenen Rechtsfragen —
Durch ein Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Administratif Straßburg vom (Rs. C-336/96, ABl EG Nr. C 370 S. 5, v. ) sind dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit der Art. 14 Abs. 1, 16 und 20 Abs. 2 Buchst. a, cc des DBA-Frankreich mit dem EG-Recht vorgelegt worden. Obwohl der Gerichtshof seit 1986 nationale Steuerrechtsbestimmungen auf ihre Übereinstimmung mit den sog. Grundfreiheiten des EGV prüft, gibt es einige ”Grenzbereiche”, die noch nicht behandelt worden sind (vgl. Jann, a. a. O., S. 160). Hierzu gehört die Frage der Vereinbarkeit von Bestimmungen der DBA mit dem EG-Recht. Auch wenn der Gerichtshof sich schon verschiedentlich inzident mit Fragen der DBA auseinandersetzen mußte (Urt. v. , Rs. C-80/94, Wielockx, IWB F. 11a S. 33 ff.; Urt. v. , Rs. C-107/94, Asscher, IWB F. 11a S. 115 ff.), steht nunmehr ein DBA selbst zum ersten Mal auf dem ”EG-Prüfstand”. Die Bedeutung des Verfahrens dürfte sich über die unmittelbar betroffenen Abkommensstaaten Frankreich und Deutschland hinaus auf alle Mitgliedstaaten erstrecken.
I. Sachverhalt
Das Ehepaar Gilly lebt in Straßburg, im Grenzgängerbereich des DBA-Frankreich. Herr Gilly ist französischer Staatsangehöriger und als Lehrer im öffentlic...