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FG München 24.02.2011 14 K 1641/10, BBK 11/2011 S. 516

Umsatzsteuer | Kein Nachweis von Ausfuhrlieferungen durch Excel-Listen ohne Bezug zu den Ausfuhrbelegen

Lassen Ausfuhrbelege weder erkennen noch überprüfen, welche und ob überhaupt Waren aus dem Inland in das Drittlandsgebiet ausgeführt wurden, ist keine steuerfreie Ausfuhrlieferung anzunehmen. Der Belegnachweis gelingt nicht, wenn Excel-Listen mit Referenz- und Seriennummern keinen Bezug auf die Ausfuhrbelege nehmen.

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