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Die Land- und Forstwirtschaft im Steuerrecht
Eine Darstellung aus einkommensteuer- und erbschaftsteuerlicher Sicht
Im Praxisalltag kommen Mandanten, die als Land- bzw. Forstwirte tätig sind, eher selten vor. Der folgende Beitrag soll daher für die Berater eine Hilfe anbieten, die mit einem solchen Mandanten konfrontiert werden und sich einen schnellen Überblick über die Besteuerung von Land- und Forstwirten verschaffen wollen, wobei der Fokus auf die Einkommensteuer und die Erbschaftsteuer gelegt wird.
I. Einkommensteuerrecht
1. Allgemeines
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unterliegen gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Einkommensteuer. Diese gehören ebenfalls zu den Gewinneinkunftsarten, d. h. als Einkünfte ist der Gewinn zu ermitteln.
Vorteilhaft ist, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Ferner besteht hier auch die Möglichkeit, den Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln.
2. Wirtschaftsjahr
Land- und Forstwirte haben ihren Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Dieses beträgt regelmäßig zwölf Monate. Dabei ist bei Land- und Forstwirten das Wirtschaftsjahr der Zeitraum vom 1. 7. bis zum 30....