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Das EuGH-Urteil in der Rechtssache Wielockx — Abschied vom Rechtfertigungsgrund der „steuerlichen Kohärenz”? —
I. Die bisherige Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet der direkten Steuern
Die jüngste Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Wielockx (Urt. v. Rs. C-80/94, G.H.E.J. Wielockx ./. Inspecteur der directe belastingen, IWB F. 11a S. 33) fügt sich ein in eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet der direkten Steuern, seit der EuGH erstmals in der Grundsatzentscheidung in der Rechtssache „avoir fiscal„ (Rs. 270/83, Kommission ./. Frankreich, Slg. 1986 S. 273 ff.) Gelegenheit hatte, zur Auslegung des EG-rechtlichen Diskriminierungsverbotes in einem Fall betreffend die direkten Steuern Stellung zu nehmen. Seit der „avoir fiscal„-Entscheidung hat der EuGH mehrfach zur inhaltlichen Ausgestaltung des EG-vertraglich garantierten Diskriminierungsverbotes auf dem Gebiet der direkten Steuern Stellung genommen und dabei festgestellt, daß das Verbot der Diskriminierung zu den elementaren Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts zählt und sowohl für den Anwendungsbereich des Art. 48 EGV (betreffend die Freizügigkeit der Arbeitnehmer) als auch des Art. 52 EGV (betreffend die Niederlassungsfreiheit selbständig tätiger Personen und Unternehmen) unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten der ...BStBl II 1987, 682BStBl II 1990, 701BStBl II 1991, 161