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Gesellschaftsrecht | Kein Sacheinlagenverbot bei der Unternehmergesellschaft, wenn damit GmbH-Mindestkapital erreicht wird
Das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals einer normalen GmbH (§ 5 Abs. 1 GmbHG) erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht. Die Antragstellerin ist im Handelsregister als UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 500 € eingetragen. Ihr Alleingesellschafter beschloss die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500 €. Das erhöhte Kapital sollte durch Leistung einer Sacheinlage in Form der Übertragung einer Beteiligung des Alleingesellschafters an einer anderen Gesellschaft erbracht werden. Das Registergericht lehnte die Eintragung der Kapitalerhöhung zu Unrecht mit der Begründung ab, eine Sacheinlage sei so lange unzulässig, bis die Gesellschaft über ein Stammkapital von mindest...