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Einkommensteuer | Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998
Nach dem ist im Rahmen des Rücktrags eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 6 EStR 1999).
Die rückwirkende Anwendung der Vorschriften zur Mindestbesteuerung über den Verlustrücktrag ist nur deshalb gescheitert, weil der Gesetzgeber (bewusst oder fahrlässig) von einer entsprechenden Anwendungsregelung abgesehen hat. Mit R 115 Abs. 6 EStR 1999 hat die Finanzverwaltung diese vermeintliche Lücke gefüllt und ist in den entsprechenden Rücktragsfällen wohl auch so verfahren. Da diese Frage – soweit ersichtlich – nicht in den Katalog der Vorläufigkeitsfestsetzungen aufgenommen wurde, bleibt nur zu hoffen, dass die Betroffenen wegen der übrigen verfassungsrechtlichen Vorbehalte gegen die Mindestbesteuerung ihr...