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BMF 12.04.2011 IV C 4 -S 0187/09/10005 :001, NWB 22/2011 S. 1852

Umsatzsteuer | Schonfrist für Selbstversorgungsbetriebe

Die Finanzverwaltung wird bei Selbstversorgungsbetrieben (§ 68 Nr. 2 Buchst. b AO), die bereits am bestanden haben, bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2012 keine nachteiligen Folgen, wie z. B. Regelsatzbesteuerung, aus dem BFH-Urteil zur Umsatzsteuerbegünstigung v. - V R 46/06 (BStBl 2009 II S. 560) ableiten. Für nach dem gegründete Selbstversorgungsbetriebe gilt diese Übergangsregelung nicht. In diesen Fällen sind hinsichtlich der Anwendung des BFH-Urteils die allgemeinen Grundsätze heranzuziehen. In dem Verfahren (V R 46/069) hatte der Kläger – ein gemeinnütziger Verein –, der mit seinen Leistungen in der Altenpflege steuerfrei gestellt war, darauf bestanden, dass seine Befreiung auf zusätzliche Aufgaben ausgedehnt werden müsse. Die Zusatzaufgaben des Vereins bestanden darin, für ebenfalls gemeinnützige Mitgliedsorga...

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