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Einbringung von Unternehmensteilen
Andersen og Jensen ApS gegen Skatteministeriet
Rechtsspruch (des Europäischen Gerichtshofs):
1. Art. 2 Buchst. c und i der Richtlinie 90/434/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, ist dahin auszulegen, dass eine Einbringung von Unternehmensteilen im Sinne der Richtlinie nicht vorliegt, wenn im Rahmen einer Übertragung der Betrag eines von der einbringenden Gesellschaft aufgenommenen Darlehens bei dieser verbleiben und die entsprechende Darlehensschuld auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden soll. Dabei ist unerheblich, dass die einbringende Gesellschaft eine kleine Anzahl von Aktien einer dritten Gesellschaft behält.
2. Es ist Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob eine Einbringung von Unternehmensteilen einen selbständigen Betrieb i. S. von Art. 2 Buchst. i der Richtlinie 90/434, d. h. eine aus eigenen Mitteln funktionsfähige Einheit, betrifft, wenn der künftige Liquiditätsbedarf der übernehmenden Gesellschaft durch einen Be...