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IWB Nr. 22 vom Seite 1119 Fach 11a Seite 538

Mehrwertsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen Klarstellung des Vermietungsbegriffs durch den EuGH

(Cantor Fitzgerald International) und Rs. C-409/98 (Mirror Group)

Rechtssätze:

C-108/99 Cantor Fitzgerald International:

Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG befreit die Dienstleistung, mit der eine Person, die kein Recht an einem Grundstück hat, gegen Entgelt die Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag über dieses Grundstück vom Mieter übernimmt, nicht von der Steuer.

C-409/98 Mirror Group:

1. Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber gegen Zahlung eines Geldbetrags seitens des Vermieters einen Mietvertrag über dieses Grundstück mit dem Vermieter abschließt und/oder ein Mietangebot des Vermieters annimmt, erbringt keine Dienstleistung i. S. des Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG.

2. Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber in einer Optionsvereinbarung derart, wie sie dem Ausgangsverfahren zugrunde liegt, gegen Zahlung eines Betrags seitens des Vermieters, der als Sicherheit für die Verpflichtungen aus der Optionsvereinbarung in einem Sonderkonto verbleibt, eine Option auf die Anmietung dieses Grundstücks übernimmt, und die später diese Option gemäß de...

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