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IWB Nr. 8 vom Seite 417 Fach 11a Seite 504

EuGH-Verfahrensreport: Direkte Steuern (Stand: März 2001)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-182/97 (Societa Palazzo Piacentini)

Beschluss v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 252.

Tenor:

  1. Das Gemeinschaftsrecht verwehrt es einem Mitgliedstaat nicht, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben worden sind, auf eine nationale Ausschlussfrist von drei Jahren zu berufen, die von der allgemeinen Regelung bei Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge, für die eine günstigere Frist besteht, abweicht, wenn diese Ausschlussfrist für alle Klagen auf Erstattung solcher Abgaben unabhängig davon gilt, ob sie auf das Gemeinschaftsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt werden.

  2. Das Gemeinschaftsrecht verwehrt es einem Mitgliedstaat unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nicht, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen eine Richtlinie erhoben worden sind, auf eine nationale Ausschlussfrist, die vom Zeitpunkt der Entrichtung der fraglichen Abgabe an läuft, zu berufen, selbst wenn die Richtlinie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ordnungsgemäß in das nationale Recht umgesetzt worden war.

Rechtsgrundlage:

Allgemeine Grundsä...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
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