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Selbstanzeige und Maßnahmen gegen Umsatzsteuerbetrug
Bundestag verabschiedet Neuregelung
Der Bundestag hat im März 2011 im Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eine Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung verabschiedet. Außerdem wurde im April 2011 eine Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beschlossen. Der folgende Beitrag stellt die Änderungen kurz vor.
I. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Am hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) verabschiedet. Die gesetzlichen Änderungen erfolgten vor dem Hintergrund der Ereignisse um den Ankauf sog. Steuersünder-CDs und der damit einhergehenden Flut von Selbstanzeigen, deren rechtliche Grundlagen nunmehr geändert worden sind.
1. Änderungen bei der Selbstanzeige
a) Ausschluss von Teilselbstanzeigen
Für eine wirksame Selbstanzeige ist nach dem geänderten Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO künftig Voraussetzung, dass alle unverjährten Steuerstraftaten (§ 369 AO) einer Steuerart vollständig offenbart werden. Dabei wird an die einzelne hinterzogene Steuer angeknüpft. Wenn eine Selbstanzeige unvollständig ist, dann ist sie nicht wirksam und führt nicht zum Abschluss des Strafverfahrens. Die Neuregelung schließt sog. Teilselbstanzeigen f...