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Fallstudie zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Die Förderung haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen
Die folgende Fallstudie gibt einen kurzen Überblick über die geltende Rechtslage der Vorschrift des § 35a EStG. Dabei wird das berücksichtigt, welches Zweifelsfragen bei der Anwendung der Vorschrift klärt. Das BMF-Schreiben finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB KAAAD-36774.
I. Einleitung
Für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sieht § 35a EStG eine Steuerermäßigung vor. Diese Vorschrift wurde in den vergangenen Jahren stetig erweitert und weiter entwickelt. Die letzte Änderung der Vorschrift erfolgte mit dem Jahressteuergesetz 2010. Anhand von Beispielen wird die aktuell geltende Rechtslage dargestellt.
II. Erläuterungen zur Vorschrift
1. Fördervoraussetzungen
§ 35a EStG sieht eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen für folgende Tatbestände vor:
haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. des § 8a SGB IV handelt, höchstens um 510 € (§ 35a Abs. 1 EStG);
andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügige Beschäftigung i. S. des § 8a SGB IV sind (§ 35a Abs. 2 Satz 1 1. Alt. EStG) sowie für die Inanspruchnahme von hau...