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Vereinbarkeit des deutsch-französischen DBA mit dem EG-Recht
(Eheleute Robert Gilly ./. Directeur des services fiscaux du Bas-Rhin)
Rechtsspruch (des Europäischen Gerichtshofs):
1. Art. 220 zweiter Gedankenstrich EGV entfaltet keine unmittelbare Wirkung.
2. Art. 48 EGV ist dahin auszulegen, daß er der Anwendung von Bestimmungen wie den Art. 13 Abs. 5 Buchst. a, 14 Abs. 1 und 16 des am unterzeichneten Abkommens zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen, geändert durch die in Bonn unterzeichneten Zusatzabkommen v. und v. , nicht entgegensteht, die eine unterschiedliche Besteuerung zum einen für Grenzgänger vorsehen, je nachdem, ob sie im privaten oder im öffentlichen Sektor beschäftigt sind, und, wenn sie im öffentlichen Sektor beschäftigt sind, je nachdem, ob sie die Staatsangehörigkeit des Staats, in dessen Verwaltung sie beschäftigt sind, besitzen oder nicht, und zum anderen für Lehrkräfte, je nachdem, ob ihr Aufenthalt in dem Staat, in dem sie ihre Berufstätigkeit ausüben, von kurzer Dauer ist oder nicht.
3. Art. 48 des Vertrags ist dahin auszulegen, daß er der Anwendung eines Steueranrechnungsverfahrens wie desjen...