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Zuständigkeit des EuGH bei rein nationalen Sachverhalten und Auslegung der Mißbrauchsbestimmung der sog. Fusionsrichtlinie
, A. Leur-Bloem ./. Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen Amsterdam 2
Art. 177 EG-Vertrag; Art. 2, 11 der Richtlinie 90/434 des Rates v.
Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofs:
1. Der Gerichtshof ist gemäß Art. 177 EG-Vertrag für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig, wenn dieses den fraglichen Sachverhalt nicht unmittelbar regelt, aber der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung der Bestimmungen einer Richtlinie in nationales Recht beschlossen hat, rein innerstaatliche Sachverhalte und Sachverhalte, die unter die Richtlinie fallen, gleichzubehandeln, und seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften deshalb an das Gemeinschaftsrecht angepaßt hat.
2. a) Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 90/434/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, setzt nicht voraus, daß die erwerbende Gesellschaft i. S. von Art. 2 Buchst. h dieser Richtlinie selbst ein Unternehmen betreibt oder daß die Unternehmen von zwei Gesellschaften in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht dauerhaft zu einer E...