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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 2 V 1172/10 EFG 2011 S. 1758 Nr. 20

Gesetze: AO § 146 Abs. 2b, AO § 146 Abs. 2a, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3

Ernstliche Zweifel an der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes gegenüber Steuerpflichtigen, die ihre Buchführung nicht gem. § 146 Abs. 2a AO verlagert haben

Leitsatz

Bei summarischer Prüfung erscheint es ernstlich zweifelhaft, ob die Vorschriften über das Verzögerungsgeld gemäß § 146 Abs. 2b AO auch in den Fällen anwendbar sind, in denen dem Steuerpflichtigen eine Bewilligung nach § 146 Abs 2a AO zur Führung und Aufbewahrung von elektronischen Büchern und sonstigen elektronischen Aufzeichnungen in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union nicht erteilt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 12/2011 S. 563
EFG 2011 S. 1758 Nr. 20
IAAAD-83422

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 16.02.2011 - 2 V 1172/10

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