Ermittlung des Buchwertes bei Veräußerung eines
Teilgeschäftsanteils
Leitsatz
Wird ein Teil eines
Mitunternehmeranteils veräußert, den der Veräußerer nach
und nach zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben hat, ist der Buchwert
des veräußerten Teils des Mitunternehmeranteils im Wege der
Durchschnittsbewertung zu ermitteln (vgl.
,
BStBl II 1997, 535).
Die Anschaffungskosten einer
Beteiligung an einer Personengesellschaft sind nach dem zivilrechtlichen
Grundsatz der Einheitlichkeit des Gesellschaftsanteils auch dann nach dem
Durchschnittswert zu ermitteln, wenn hinsichtlich eines erworbenen und alsbald
an die Mitgesellschafter weitergereichten Teilanteils ein Durchgangserwerb
anzunehmen ist.
Das Vorliegen einer
schuldrechtlichen Vereinbarung zur Weiterreichung der Anteile im Zeitpunkt der
Anschaffung erfordert keine direkte Zuordnung der auf diesen Teilanteil
entfallenden Anschaffungskosten im Wege einer wirtschaftlichen
Betrachtungsweise.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1449 Nr. 23 EFG 2011 S. 622 Nr. 7 KÖSDI 2011 S. 17491 Nr. 7 OAAAD-83407
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 24.03.2010 - 13 K 2850/07
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