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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 1119/10

Gesetze: RVG VV Nr 1003 BRAGO § 24RVG VV Nr 1002

Finanzgerichtskostenrecht:

Erledigungsgebühr

Leitsatz

Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wird eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Begehrens und damit das Entstehen einer Erledigungsgebühr angenommen, wenn eine Einschränkung des Klagebegehrens um mehr als 10 % erfolgt.

Die Erledigungsgebühr ist mit 1,0 und nicht mit 1,3 anzusetzen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 13 Nr. 27
DStRE 2011 S. 1104 Nr. 17
StBW 2011 S. 406 Nr. 9
QAAAD-83402

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Beschluss v. 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10

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