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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft von geschäftsführendem KG-Komplementär
Umsätze, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft noch bis zum gegenüber der Gesellschaft erbringt, können trotz eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Weisungsrechts der Gesellschaft als selbständig i. S. des § 2 Abs. 1 UStG behandelt werden ( IV D 2 – S 7104/11/10001 NWB ZAAAD-82200).
Ab diesem Zeitpunkt gilt dann entsprechend dem NWB ZAAAD-52421, dass die Tätigkeit eines geschäftsführenden Komplementärs einer Kommanditgesellschaft umsatzsteuerrechtlich nicht selbständig ausgeübt werden kann.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , der zuletzt durch das IV D 2 – S 7270/10/10001 NWB SAAAD-80912 geändert worden ist, wird daher geändert.