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BFH 16.02.2010 X R 46/09, StuB 10/2011 S. 389

Einkommensteuer | Kein Sonderausgabenabzug des Erblassers nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei Erbeinsetzung einer von Todes wegen errichteten Stiftung

(1) Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers, da sie erst mit dem Tod abfließen. (2) § 84 BGB berührt den Abflusszeitpunkt von Stiftungsgründungsspenden nicht (Bezug: § 10b Abs. 1a, § 11 Abs. 2 EStG; § 84 BGB).

Praxishinweise

Wird eine Stiftung erst nach dem Tod des Stifters als rechtsfähig anerkannt, so gilt sie nach § 84 BGB für die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden. § 84 BGB bewirkt aber keine Vorverlegung des Abflusszeitpunkts von Zuwendungen i. S. von § 11 Abs. 2 EStG, sondern fingiert lediglich die Existenz der sowohl von Todes wegen als auch unter Lebenden errichteten Stiftung, wenn der Stifter vor der Genehmigung der Stiftung verstorben ist. Die Vorschrift ermöglicht dem Stifter die Erbeinsetzung der Stiftun...

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