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BFH 09.02.2011 I B 151/10, StuB 10/2011 S. 393

Anspruch der Außenprüfung auf Lesen digitalisierter Eingangsrechnungen

Der BFH hält daran fest, dass ein Unternehmen gehalten ist, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch Scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein Computersystem per Bildschirm lesbar zu machen und dass er diese Verpflichtung nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abwenden kann; der Datenzugriff der Finanzverwaltung gem. § 147 Abs. 6 AO erstreckt sich u. a. auf die Finanzbuchhaltung (Bezug: § 147 Abs. 1 und 6 AO; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

Praxishinweise

Der BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde eines Unternehmens mit einem betrieblichen Dokumentenmanagementsystem ab. In diesem System werden Dokumente unterschiedlichster Art digitalisiert und verarbeitet. Auch ein Großteil (ca. 85 bis 90 %) der von dem Unternehmen bezogenen Eingangsrechnungen findet Eingang in das S...

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