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Anspruch der Außenprüfung auf Lesen digitalisierter Eingangsrechnungen
Der BFH hält daran fest, dass ein Unternehmen gehalten ist, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch Scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein Computersystem per Bildschirm lesbar zu machen und dass er diese Verpflichtung nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abwenden kann; der Datenzugriff der Finanzverwaltung gem. § 147 Abs. 6 AO erstreckt sich u. a. auf die Finanzbuchhaltung (Bezug: § 147 Abs. 1 und 6 AO; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
Der BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde eines Unternehmens mit einem betrieblichen Dokumentenmanagementsystem ab. In diesem System werden Dokumente unterschiedlichster Art digitalisiert und verarbeitet. Auch ein Großteil (ca. 85 bis 90 %) der von dem Unternehmen bezogenen Eingangsrechnungen findet Eingang in das S...