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Aufrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem Vorsteuervergütungsanspruch nicht mehr zulässig
Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des FA mit einem Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der diesem Anspruch zugrunde liegenden Leistungen die Voraussetzungen des § 130 InsO oder des § 131 InsO vorgelegen haben, unzulässig ( Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 130, § 131, § 140 Abs. 1 und 3 InsO).
Mit Urteil vom – VII R 6/10 (Kurzinfo StuB 2011 S. 158) hatte der BFH bereits speziell für einen Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners aus einer Rechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Verrechnung von Insolvenzforderungen des FA mit dem aus der Honorarzahlung an den vorläufigen Insolvenzverwalter resu...