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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 11 | Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug beim Aufbau einer Oldtimersammlung

Der BFH hat sich mit der Abgrenzung einer unternehmerischen Tätigkeit von einer privaten Sammlertätigkeit befasst. Er beurteilte den Erwerb von Oldtimern und Neufahrzeugen nicht als unternehmerisch und versagte damit einer Sammlerin die Erstattung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer durch das Finanzamt.

Einen außergewöhnlichen Fall musste der Bundesfinanzhof jüngst aus umsatzsteuerlicher Sicht beurteilen. Es ging um die Abgrenzung einer unternehmerischen Betätigung von einer privaten Sammlertätigkeit.

Eine GmbH hatte innerhalb von fünf Jahren 126 Fahrzeuge angeschafft; überwiegend hochwertige Neuwagen. Erklärter Gesellschaftszweck war es, die Fahrzeuge nach einer Einlagerung von 20 bis 30 Jahren als Oldtimer mit einer Wertsteigerung zu verkaufen. Die Klassiker von Morgen wurden in einer eigens angemieteten Tiefgarage professionell eingelagert. Doch die GmbH-Gesellschafter hielten nicht so lange durch wie geplant. Die Sammlung wurde aufgelöst. Die Fahrzeuge wurden mit hohem Verlust verkauft. Streitig war: Steht der GmbH der Vorsteuerabzug für die Anschaffung der Fahrzeuge zu?

Das Finanzamt ließ die Vorsteuer von insgesamt rund 1,6 Mio. € a...

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