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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 12 | Insolvenz: BFH stärkt Umsatzsteueranspruch des Finanzamts

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, handelt es sich nach einer aktuellen BFH-Entscheidung nicht nur bei der Ist-Besteuerung, sondern auch bei der Soll-Besteuerung um eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Eine große praktische Bedeutung bei Insolvenzen von Unternehmen hat ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Der BFH hat den Umsatzsteueranspruch des Finanzamts im Insolvenzfall gestärkt.

Es geht um eine Fallgestaltung, die in der Praxis häufig vorkommt: Über das Vermögen eines Unternehmers, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter vereinnahmt Forderungen aus Leistungen, die der Unternehmer bis zu der Eröffnung des Verfahrens erbracht hat. Diese Forderungen setzen sich zusammen aus dem Entgelt und der Umsatzsteuer für die erbrachte Leistung. Zieht der Insolvenzverwalter zum Beispiel eine Forderung über 1.190 € ein, ist hierin bei Leistungen, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, Umsatzsteuer in Höhe von 190 € enthalten.

Bisher sah es in der Praxis so aus: Obwo...

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