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Bindungswirkung von Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 360Zu den internationalen Änderungen im JStG 2010 zählt die Einführung einer Verordnungsermächtigung für DBA-Konsultationsvereinbarungen in § 2 Abs. 2 AO. Als Antwort auf die Rechtsprechung des BFH versucht der Gesetzgeber, von der Finanzverwaltung zunehmend zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung mit anderen Staaten abgeschlossene Vereinbarungen im Verordnungswege verbindlich zu machen und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen. Darauf gestützt hat das BMF bereits Ende des Jahres 2010 mehrere Konsultationsvereinbarungsverordnungen erlassen. Der Beitrag beleuchtet die Frage ihrer gerichtlichen Bindungswirkung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
I. Verständigungspraxis zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung
[i]Verständigungspraxis zu Lasten des Steuerpflichtigen Deutsche DBA enthalten regelmäßig Verständigungsklauseln, die sich an Art. 25 OECD-MA orientieren. Die Vertragsstaaten bemühen sich nach Art. 25 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Diese Konsultationsverein-barungen trifft die deutsche Finanzverwaltung mit dem anderen Staat vor allem, wenn der schwierig zu beurteilende oder zweifelhafte Sachv...