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NWB BB 6/2011 S. 164

Fördermittel: Gründungszuschuss wird stark gekürzt

Anfang April wurde der Gesetzesentwurf zur Reform der Arbeitsmarktinstrumente vorgestellt. Demnach wird der Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbständig machen möchten, deutlich reduziert. Insgesamt sollen die Ausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) 2012 bis 2015 um bis zu 80 % gekürzt werden. Dies sind rund 7,5 Mrd €. Die Mehrheit dieser Kürzungen entfällt dabei auf den Gründungszuschuss, für den die BA zurzeit etwa 1,8 Mrd € ausgibt. Ab 2013 sollen es für diesen nur noch etwa 400 Mio € sein.

Die wichtigste Änderung ist hierbei, dass aus dem bisherigen Rechtsanspruch für den Gründungszuschuss eine Ermessensleistung werden soll. Zudem ist damit zu rechnen, dass die zu zahlenden Fördergelder gekürzt werden. Wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist noch nich...

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