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Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland
Mit Urteil v. - VI R 12/10 NWB PAAAD-83210 hat der BFH entschieden, dass ein auswärtiger Sprachkurs auch dann beruflich veranlasst und die Kursgebühr deshalb (in vollem Umfang) dem Werbungskostenabzug zugänglich sein kann, wenn der Kurs nur Grundkenntnisse oder allgemeine Kenntnisse in einer Fremdsprache vermittelt. Die Reisekosten hingegen seien in Werbungskosten und Kosten der privaten Lebensführung aufzuteilen. Denn die Entscheidung, einen Sprachkurs auswärts zu besuchen, sei regelmäßig privat mitveranlasst.
Der Kläger war im streitigen Veranlagungszeitraum 2000 bei der Bundeswehr als Zugführeroffizier tätig und studierte zugleich an einer Hochschule der Bundeswehr Wirtschafts- und Organisationswissenschaften. Er hat den Studiengang als Diplom-Kaufmann abgeschlossen. Im Sommer 2000 nahm der Kläger an einem Englischsprachkurs in Südafrika teil. Die Aufwendungen hierfür (Gebühren für den Sprachkurs, Reise- und Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen) machte er vergeblich als Werbungskosten geltend. Seine Klage war hingegen im Wesentlichen erfolgreich. Auf die Revision des Finanzamts hob der BFH das finanzgerichtliche Urteil jedoch auf und v...