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NWB Nr. 21 vom Seite 1793

Zuwendungsausgleich bei Tod des nichtehelichen Partners

Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Heinrich Reinecke

Bis in die jüngste Zeit waren bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche eines Partners gegen den anderen in aller Regel nicht durchsetzbar. Dies galt auch, wenn – etwa bei Aufwendungen für ein Wohnhaus oder einen Betrieb – erhebliche Geldmittel von einem auf den anderen Partner übertragen worden waren. Nach der viele Jahre bestehenden Rechtsprechung des BGH stehen bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund, dass sie auch das die Gemeinschaft betreffende vermögensmäßige Handeln der Partner bestimmen und daher nicht nur in persönlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine Rechtsgemeinschaft besteht (, NJW 1992 S. 906; , NJW 1996 S. 2727). Dementsprechend wurden persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht ausgeglichen, wenn die Partner dies nicht ausdrücklich vereinbart hatten (vgl. , BGHZ 77 S. 55). [i]BGH, Urteil v. 25. 11. 2009 - XII ZR 92/06 NWB UAAAD-35469 Der BGH rückte schrittweise von dieser Rechtsauffassung ab ( NWB SAAAC-06456;

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