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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 U 5911/09

Leitsatz

Leitsatz:

Das Begehren auf höhere Verletztenrente im Berufungsverfahren nach vollständig obsiegendem Urteil in 1. Instanz kann nur mit der unselbständigen Anschlussberufung geltend gemacht werden, sofern die Höhe der MdE auch im Berufungsverfahren noch im Streit steht (gleicher prozessualer Anspruch).

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAD-83077

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.03.2011 - L 2 U 5911/09

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