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Internationale Entwicklungen bei Advance Pricing Arrangements
I. Neuere Entwicklung bei Advance Pricing Arrangements
Eine Vielzahl von Ländern hat in den letzten Monaten neue oder erweiterte Richtlinien zur Durchführung von Verrechnungspreiszusagen bzw. von sog. Advance Pricing Arrangements (APAs) erlassen. Die deutsche Finanzverwaltung hat sich erstmals 1994 bereit erklärt, an APAs mitzuwirken, zugleich wurde aber auch die zurückhaltende Auffassung der deutschen Finanzverwaltung deutlich, da — aufgrund von personellen Engpässen — die Erteilung von Zusagen auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben sollte (vgl. , IStR 1995 S. 34). Im Rahmen des Entwurfs des BMF-Schreibens zu Dokumentationsvorschriften (vgl. Kroppen/Eigelshoven/Roeder, IWB F. 3 Gr. 2 S. 925) hat die Finanzverwaltung ihre Bereitschaft zur Teilnahme an bilateralen APAs wiederum bestätigt. Die zurückhaltende Einstellung der Finanzverwaltung ist allerdings unverändert. So soll die Erteilung von Verrechnungspreiszusagen auf ”Grundfälle” beschränkt bleiben; eine Konkretisierung, was unter ”Grundfällen” zu verstehen ist, findet allerdings nicht statt.
Die OECD hat sich zuletzt im November 1999 im Rahmen eines Anhangs zu den...