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NWB Nr. 21 vom Seite 1800

Allgemeinverbindlicherklärung eines Entgelttarifvertrags

Aktuelle Rechtsschutzfragen zum sog. Mindestlohn

Sarah Wolf

In vielen Bereichen der Wirtschaft existieren bereits sog. Mindestlöhne. Sie erlangen ihre Verbindlichkeit durch einen hoheitlichen Akt, z. B. durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 7 AEntG. Praktisch äußerst relevant ist daneben die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags (§ 5 TVG). Hierdurch werden tarifvertragliche Regelungen auf nicht tarifgebundene Dritte erstreckt. Die Auswirkungen sind erheblich: Es wird nicht nur gegenüber dem Arbeitnehmer ein höherer Lohn geschuldet. Vielmehr nimmt die Allgemeinverbindlicherklärung auch unmittelbaren Einfluss auf die sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflichten. Gerade insoweit tun sich dann auch Strafbarkeitsrisiken auf. Die Allgemeinverbindlicherklärung ist allerdings kein politischer Akt, sondern vielmehr an bestimmte tatbestandliche Voraussetzungen gebunden. Sind diese nach Auffassung eines Arbeitgebers nicht erfüllt, kann er auf verschiedenen Wegen gegen die Allgemeinverbindlicherklärung Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Dass insoweit erfolgreich prozessiert werden kann, hat kürzlich vor allem die Entscheidung des , nrkr.) gezeigt, welche die All...

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