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Einkommensteuer; | Anerkennung eines Darlehensvertrags zwischen einer Personengesellschaft und dem Kind des beherrschenden Gesellschafters (§§ 4, 5, 15 EStG)
Verpflichtet sich der beherrschende Gesellschafter einer PersGes in einem notariellen Vertrag, seinem Kind zu Lasten seines Darlehenskontos einen Geldbetrag unter der Bedingung zuzuwenden, dass er der Gesellschaft sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen ist, können die Zinsen bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft nicht als BA abgezogen werden (). Das gilt auch bei längeren Abständen zwischen Schenkungsvertrag und Darlehensvertrag, wenn zwischen beiden Verträgen eine auf einem Gesamtplan beruhende sachliche Verknüpfung besteht (Anschluss an , BStBl 2001 II S. 393). In diesem Fall liegt ein einkommensteuerrechtlich beachtlicher Vollzug der Schenkung zwischen dem beherrschenden Gesellschafter der PersGes und ...