Sondervergütungen kommen auch in Betracht, wenn ein Dritter in den Leistungsaustausch zwischen dem Gesellschafter und der
PersG eingeschaltet ist, sofern die Leistung des Gesellschafters nicht dem zwischengeschalteten Dritten, sondern der leistungsempfangenden
PersG zugute kommen soll.
Erschöpft sich die Tätigkeit einer Tochter-GmbH darin, Aufgaben im Dienst der Mutter-KG zu erbringen, stellen Vergütungen
an den Geschäftsführer der Tochter-GmbH, der gleichzeitig Gesellschafter der Mutter-KG ist, Einkünfte der Mutter-KG i. S.
des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 657 Nr. 11 GmbHR 2011 S. 668 Nr. 12 KÖSDI 2011 S. 17610 Nr. 10 HAAAD-82929
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 01.02.2011 - 8 K 74/06
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