1. Die Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 123 Abs. 2 UmwG auf eine andere Kapitalgesellschaft ist hinsichtlich
der steuerrechtlichen Rückwirkung der Ausgliederung von betrieblichen Einheiten i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 1 UmwStG 2002 im Wege
der Analogie gleichzustellen.
2. Überträgt eine Kapitalgesellschaft ihre Pensionsverpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern im Wege
der Ausgliederung durch Neugründung gem. § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG auf eine GmbH, die als Gegenleistung die zur Erfüllung der
Verbindlichkeiten benötigten Vermögensgegenstände erhält (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Deckungsvermögen, Geldforderungen),
sind die Pensionsverbindlichkeiten in der Eröffnungs- und in der Schlussbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzw. § 253 Abs.
1 Satz 2 HGB a. F. mit den Renten- bzw. Rentenanwartschafts-Barwerten anzusetzen. Eine Bewertung mit dem gemeinen Wert gem.
§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG oder mit dem Teilwert gem. § 6a Abs. 3 EStG scheidet aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 849 Nr. 14 DStZ 2011 S. 539 Nr. 15 EFG 2011 S. 1387 Nr. 15 Ubg 2012 S. 551 Nr. 8 BAAAD-82905
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