Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischtgenutzten
Gebäudes
Geltendmachung des Vorsteuerabzugs dokumentiert die
Absicht zur unternehmerischen Nutzung
Leitsatz
Durch die Geltendmachung des
Vorsteuerabzugs wird zugleich konkludent dargelegt, dass nicht nur die
geringfügige unternehmerische Nutzung eines Gegenstandes i. S. d. § 15 Abs. 1
S. 2 UStG geplant ist; dabei muss auch die Absicht einer unternehmerischen
Nutzung zu mehr als 10 % bereits beim Leistungsbezug ernsthaft beabsichtigt und
nach außen erkennbar sein.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 821 Nr. 13 EFG 2011 S. 1665 Nr. 18 Ubg 2012 S. 571 Nr. 8 NAAAD-82901