Keine Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen hochpreisiger
Markenuhren bei unzureichender Warenbezeichnung bzw. fehlendem Verweis auf
erläuternde Dokumente in den Ausfuhrbelegen
Leitsatz
1. Kann das FA aufgrund der für
hochpreisige Automatikuhren vorgelegten Ausfuhrbelege weder erkennen noch
überprüfen, welche und ob überhaupt Uhren aus dem Inland in das
Drittlandsgebiet ausgeführt wurden, ist keine steuerfreie Ausfuhrlieferung
anzunehmen.
2. Mit im Zeitpunkt der Ausfuhr
bestehenden (Excel-)Listen, welche die Referenz- und Seriennummern der Uhren
enthalten, lässt sich der Belegnachweis nicht führen, wenn in den
Ausfuhrbelegen keine Bezugnahme auf die Listen erfolgt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2011 S. 516 EFG 2011 S. 1659 Nr. 18 KAAAD-82899
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