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FG München Urteil v. - 14 K 1641/10 EFG 2011 S. 1659 Nr. 18

Gesetze: UStG 1999/2005 § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG 1999/2005 § 6 Abs. 4 UStDV 1999/2005 § 8 UStDV 1999/2005 § 17 EWGRL 388/77 Art. 15

Keine Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen hochpreisiger Markenuhren bei unzureichender Warenbezeichnung bzw. fehlendem Verweis auf erläuternde Dokumente in den Ausfuhrbelegen

Leitsatz

1. Kann das FA aufgrund der für hochpreisige Automatikuhren vorgelegten Ausfuhrbelege weder erkennen noch überprüfen, welche und ob überhaupt Uhren aus dem Inland in das Drittlandsgebiet ausgeführt wurden, ist keine steuerfreie Ausfuhrlieferung anzunehmen.

2. Mit im Zeitpunkt der Ausfuhr bestehenden (Excel-)Listen, welche die Referenz- und Seriennummern der Uhren enthalten, lässt sich der Belegnachweis nicht führen, wenn in den Ausfuhrbelegen keine Bezugnahme auf die Listen erfolgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2011 S. 516
EFG 2011 S. 1659 Nr. 18
KAAAD-82899

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FG München, Urteil v. 24.02.2011 - 14 K 1641/10

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