Umsatzsteuerbarkeit und -steuerpflicht der Dozententätigkeit im Besucherdienst des Deutschen Bundestages als freier Mitarbeiter
Leitsatz
1. Honorare aus der als freier Mitarbeiter beim Besucherdienst des Deutschen Bundestages erzielten Dozententätigkeit werden
bei stark aus geprägtem Unternehmerrisiko und der Nichtvergütung von Ausfallzeiten auch dann als Unternehmer bezogen, wenn
diese Umsätze allein gegenüber dem Bundestag und nach dessen Terminvorgaben erbracht werden.
2. Für die Dozententätigkeit i. R. d. Mitarbeiterdienstes beim Deutschen Bundestag besteht – beim Fehlen einer entsprechenden
Bescheinigung, z. B. für Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG – keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG
1999.
3. Eine Steuerfreiheit ergibt sich auch nicht aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i, Buchst. j Sechste Richtlinie 77/388/EWG.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1747 Nr. 19 MAAAD-82894
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.01.2011 - 7 K 7122/08
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