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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 329/09

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1, EStG § 9 Abs. 5

Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Richterin am Amtsgericht

Leitsatz

  1. Zum Begriff des häuslichen Arbeitszimmers.

  2. Zum Begriff des „Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung”.

  3. Wo ein Stpfl. seinen Schwerpunkt hat, ist im Wege einer Wertung der Gesamttätigkeit des Stpfl. festzustellen. Bei dieser Wertung kommt dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers lediglich eine indizielle Bedeutung zu.

  4. Bei einem Richter/Richterin am AG liegt der qualitative Schwerpunkt der beruflichen Betätigung nicht im häuslichen Arbeitszimmer.

  5. Prägend sind für einen Zivilrichter vielmehr die mündlichen Verhandlungen, die bei Gericht stattfinden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1174 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2011 S. 1515
StBW 2011 S. 738 Nr. 16
HAAAD-82887

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.02.2011 - 14 K 329/09

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