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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 387/09 EFG 2011 S. 1609 Nr. 18

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Pensionszahlungen an die zwischenzeitlich ausgeschiedene Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG

Leitsatz

  1. Pensionszahlungen, die ein mittlerweile ausgeschiedener Gesellschafter-Geschäftsführer von einer GmbH erhält, gehören auch nach dem Ausscheiden zu mitunternehmerischen Einkünften aus Gewerbebetrieb, die als Tätigkeitsvergütungen den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern dürfen.

  2. Laufende Pensionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer gehören zu Vergütungen in Dienste der Gesellschaft.

  3. Für die Qualifizierung der Pensionszahlungen als mitunternehmerische gewerbliche Einkünfte des Pensionsberechtigten ist es unerheblich, ob dieser zwischenzeitlich aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1609 Nr. 18
TAAAD-82883

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.03.2011 - 11 K 387/09

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