Pensionszahlungen an die zwischenzeitlich ausgeschiedene Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG
Leitsatz
Pensionszahlungen, die ein mittlerweile ausgeschiedener Gesellschafter-Geschäftsführer von einer GmbH erhält, gehören auch
nach dem Ausscheiden zu mitunternehmerischen Einkünften aus Gewerbebetrieb, die als Tätigkeitsvergütungen den Gesamtgewinn
der Mitunternehmerschaft nicht mindern dürfen.
Laufende Pensionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer gehören zu Vergütungen in Dienste der Gesellschaft.
Für die Qualifizierung der Pensionszahlungen als mitunternehmerische gewerbliche Einkünfte des Pensionsberechtigten ist es
unerheblich, ob dieser zwischenzeitlich aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1609 Nr. 18 TAAAD-82883
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.03.2011 - 11 K 387/09
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