Hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen als
gewerbliche Tätigkeit; nachträglich Wahl der Gewinnermittlung
Leitsatz
Zur Abgrenzung zwischen
selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit.
Erbringt ein Stpfl.
hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen, führt das zu
gewerblichen Einkünften.
Das Wahlrecht zwischen der
Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs. 1
EStG und
§ 4 Abs. 3
EStG steht nicht buchführungspflichtigen Stpfl.
prinzipiell unbefristet zu; es kann nachträglich auch noch ausgeübt werden,
wenn die Höhe des Gewinns zu schätzen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2646 Nr. 43 BBK-Kurznachricht Nr. 20/2011 S. 959 BBK-Kurznachricht Nr. 24/2011 S. 1168 EFG 2011 S. 1605 Nr. 18 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2011 S. 1851 PAAAD-82880
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.02.2011 - 10 K 258/10
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