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Gewinnermittlung | Keine Anwendbarkeit des Sanierungserlasses bei zu hohen Privatentnahmen
Nach dem sog. Sanierungserlass kann die Steuer, die sich aufgrund eines Sanierungsgewinns ergibt, unter bestimmten Voraussetzungen gestundet oder erlassen werden. Das FG Münster verneint aber einen begünstigten Sanierungsgewinn, wenn die bilanzielle Überschuldung aufgrund des sog. Zwei-Konten-Modells eingetreten ist. Denn dann liegt der Grund für die bilanzielle Überschuldung in zu hohen Privatentnahmen, mit denen der Steuerpflichtige private Investitionen getätigt hat. Es fehlt damit an der Sanierungsbedürftigkeit, so dass ein Erlass nicht gerechtfertigt ist.
Beim Zwei-Konten-Modell werden zunächst hohe Entnahmen getätigt, um private Anschaffungen zu tätigen; die aufgrund der Entnahmen entstandene Liquiditätslücke wird durch Darlehen fremdf...