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FG Münster 17.08.2010 1 K 3969/07 F, BBK 10/2011 S. 456

Bilanzierung | Wegfall einer Rückstellung bei späterem Vergleich

Eine Rückstellung darf nach dem FG Münster nicht gebildet werden, wenn vor dem Tag der Bilanzaufstellung ein Vergleich geschlossen wird, aufgrund dessen die der Rückstellung zugrunde liegende Verbindlichkeit entfällt.

Im Streitfall hatte eine KG Beratungsverträge abgeschlossen und ging von Honorarforderungen der Berater zum Bilanzstichtag am 22. 12. 2003 i. H. von 7,2 Mio. € aus. In dieser Höhe bildete sie eine Rückstellung. Die KG bestritt nach dem Bilanzstichtag die Honorarforderungen, und es kam am 2. 8. 2004 – noch vor dem Tag der Bilanzaufstellung (14. 9. 2004) – zu einem Vergleich: Danach machten die Berater keine Honorarforderungen mehr geltend und erhielten im Gegenzug Anteile an einer neu gegründeten Gesellschaft.

[i]FG interpretiert späteren Vergleich als WertaufhellungDas FG sah in dem Vergleich ein...

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