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FG München 18.05.2010 13 K 2532/07, BBK 10/2011 S. 464

Lohnsteuer | Arbeitgeberveranlassung bei Abfindungen

Nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. waren bis 2005 Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses bis zu den Höchstbeträgen steuerfrei. Eine Arbeitgeberveranlassung liegt vor, wenn dieser an einer möglichst schnellen Auflösung des Dienstverhältnisses interessiert war, um nach Übertragung der Geschäftsanteile auf eine neue Gesellschafterin die Durchsetzung einer eigenen Geschäftspolitik mit einem anderen Geschäftsführer vornehmen zu können.

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