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FG Baden-Württemberg 28.05.2010 6 K 4384/08, BBK 10/2011 S. 463

Bilanzierung | Abschreibung vermieteter Pkw

Bei der Vermietung eines Pkw ist die AfA-Bemessungsgrundlage auch dann nicht um einen „Restwert” nach dem Ende der Vermietungszeit zu mindern, wenn der Pkw nach Ablauf des Mietvertrags verkauft wird. Die angenommene Veräußerung zu einem kalkulatorischen Wert stellt lediglich einen Rechnungsposten in der Ermittlung der monatlichen [i]Passiver RAP zur Verteilung des Abgangsverlusts unzulässigRaten dar und ist rechtlich und wirtschaftlich von dem Vermietungsgeschäft zu trennen. Unzulässig ist es auch, einen passiven RAP zu bilden und darin den erwarteten Abgangsverlust bei der Veräußerung des vermieteten Pkw auf die einzelnen Monatsraten zu verteilen.

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