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Einkommensteuer | Zugriff von Kommunen auf Kindergeld
Eine Abzweigung an die Kommune gem. § 74 Abs. 1 EStG kommt nach dem nicht in Betracht, wenn kindergeldberechtigte Eltern Aufwendungen für ihr Kind tragen, die mindestens so hoch sind wie das Kindergeld. Dabei sind nicht nur solche Aufwendungen zu berücksichtigen, die den behinderungsbedingten Mehrbedarf oder das (sozialhilferechtliche) Existenzminimum decken. Bei im Haushalt der Eltern lebenden, behinderten Kindern ist vielmehr der gesamte Lebensbedarf des Kindes zu ermitteln und dieser den eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes gegenüberzustellen. Nur wenn sich hier eine Deckungslücke ergibt, ist hinreichend nachvollziehbar, dass der insoweit bestehende Lebensbedarf des Kindes aus dem „gemeinsamen Topf”, in den das Einkommen der Eltern geflossen ist, gedeckt wurde....