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Neue IRS-Vorschriften für DBA-Verständigungsverfahren
Die neue Verwaltungsanweisung des IRS beschreibt die Voraussetzungen, unter denen Steuerpflichtige im Rahmen von Einkommen-, Erbschaft-, Nachlass-, Schenkungsteuerabkommen der USA die Unterstützung der für Verständigungsverfahren zuständigen Behörde erlangen können. Die Vorschriften des Rev. Proc. 2002-52 ersetzen jene des Rev. Proc. 96-13 aus dem Jahr 1996 und gelten für nach dem gestellte Anträge. Die Fundstellenhinweise in Klammern verweisen jeweils auf den entsprechenden Text der Verwaltungsanweisung.
I. Antragsberechtigung
Für Verständigungsverfahren zuständige US-Behörde ist der Director, International gemeinsam mit dem Associate Chief Counsel (International). Die Behörde kann nur US-Steuerentlastung oder sonstige Unterstützung hinsichtlich Belastungen unter dem Steuerrecht der USA oder eines ausländischen Staates gewähren aufgrund der Autorisierung der betreffenden DBA, deren Abkommenserleichterungen und Schutzklauseln unterschiedlich sein können. Die Behörde wird auch geleitet vom in den Verrechnungspreisrichtlinien verankerten arm's-length-Grundsatz und den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und die Steuerverwaltungen zu den Verrechnungspreisen (Sec. 3.03). Wenn...