Spanische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, abkommensrechtlicher Begriff der Betriebsstätte sowie des Unternehmens
Leitsatz
1) Der Begriff der Betriebsstätte in Art. 5 Abs. 1 DBA/Spanien hat nicht nur Bedeutung für (gewerbliche) Unternehmensgewinne
i.S.v. Art. 7 Abs. 1 DBA/Spanien (gegen BStBl. I 1982, 372), vielmehr können auch land- und forstwirtschaftliche
Einrichtungen und zugehöriger Grund und Boden eine solche Betriebsstätte darstellen.
2) Auch land- und forstwirtschaftliche Einrichtungen und zugehöriger Grund und Boden können als Unternehmen i.S.v. Art. 7
Abs. 1 DBA/Spanien angesehen werden.
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