1) Bei einer Betriebsaufspaltung
stehen Betriebsausgaben der Besitzgesellschaft für ein unentgeltlich
überlassenes Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den
Beteiligungserträgen aus der Betriebskapitalgesellschaft und unterliegen
deshalb dem Halbabzugsverbot des
§ 3c Abs 2 EStG.
2) Das Halbabzugsverbot ist auch dann
anzuwenden, wenn die Zahlung des geschuldeten Pachtzinses zunächst nur anteilig
gekürzt und nachfolgend in voller Höhe befristet ausgesetzt wird, sofern dieses
Vorgehen einem Fremdvergleich nicht standhält.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2011 S. 516 DB 2011 S. 16 Nr. 16 EFG 2011 S. 1135 Nr. 13 EStB 2011 S. 414 Nr. 11 KÖSDI 2011 S. 17535 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2011 S. 1514 WAAAD-82373
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