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Die neuen US-Regulations zum Cost Sharing
I. Erste wirksame Regelung
Nach den ersten Überlegungen, die in dem sog. White Paper vom enthalten waren, und den Vorschlägen für Regulations vom hat nunmehr die US-Finanzverwaltung endgültige Regulations für die Kostenverteilung (cost sharing) bei der Forschung und der Entwicklung immaterieller Vermögenswerte erlassen. Die neuen Vorschriften gelten für alle Geschäftsjahre, die am oder danach beginnen.
Für bereits bestehende Kostenverteilungsvereinbarungen gilt eine Übergangs- und Anpassungsfrist von einem Jahr (§ 1.482-7(k)(1) reg.).
Da sich die OECD-Leitlinien zu diesem Bereich noch in der Erörterung befinden, handelt es sich bei den neuen US-Regulations um die ersten wirksamen Vorschriften für dieses wichtige Gebiet.
II. Grundsatz und Behandlung von Ausländern
Entsprechend dem Grundsatz, daß das Entgelt für die Übertragung immaterieller Vermögenswerte zwischen verbundenen Unternehmen den Erträgen zu entsprechen hat, die diesen Vermögenswerten zugerechnet werden können (commensurate with the income attributable to the intangible), müssen die qualifizierten Teilnehmer an einem Kostenverteilungssystem sich in dem Maße an den Kosten beteiligen, wie dies ihrem Anteil an dem vernünftige...